Gesetzliche Prüfung der technischen Anlagen

Der Betreiber von technischen Anlagen ist gesetzlich verpflichtet, seine Anlagen regelmäßig durch geeignetes Fachpersonal auf die technische Funktion zu überprüfen.


Bei der Betreibung und Verwendung von Arbeitsmitteln greift die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mit den ihr nachgeordneten technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS).


Die gesetzliche Prüfung von technischen Anlagen hilft Ihnen, die gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen einzuhalten. Dabei veranlassen unsere Techniker die notwendigen Prüfungen und stellen Ihnen ein Anlagenkataster zur Verfügung.

 

Wir veranlassen die notwendigen gesetzlichen Prüfungen für Sie für folgende Anlagen:

  • Ortfeste Anlagen (Schalter, Steckdosen etc.)
  • Ortsveränderliche Anlagen (Computer, Drucker, Monitore, Kaffeemaschinen, Ventilatoren etc.)
  • Brandschutztüren und -klappen
  • RWA-Anlagen
  • Brandmeldeanlagen
  • Feuerlöscher und Löscheinrichtungen
  • Einbruchmeldeanlage (EMA)
  • Aufzüge
  • Kraftbetriebene oder automatische Türanlagen
Weitere Leistungen rund ums technische Immobilienmanagement finden Sie > hier.

Lassen Sie sich individuell beraten: Tel.: 0531 202 1489

Ihr Ansprechpartner für technisches Immobilienmanagement

Michael Kiehne

Tel: 0531 202 1374 michael.kiehne@oeffentliche.de